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Shell Einkauf
Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten, sofern nicht im Text unserer Bestellung oder anderer beiliegender Sonderbedingungen anderslautende Bestimmungen enthalten sind.
1. Vertragsabschluß
(1) Wir bestellen unter ausschließlicher Geltung unserer Allgemeinen Einkaufsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Vereinbarungen oder Lieferbedingungen haben nur dann Gültigkeit, wenn diese von uns schriftlich bestätigt sind. Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Ihnen. Änderungen unserer Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten mit dem Tag ihrer Einführung. Nur schriftlich erteilte Bestellungen sind rechtsverbindlich.
Mündliche oder telefonisch erteilte Bestellungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit
der nachträglichen schriftlichen Bestätigung.
(2) Unsere Bestellungen und Angebote sind jederzeit vor ihrer Annahme durch uns
widerrufbar.
(3) Vergütungen oder Entschädigungen für Besuche oder die Ausarbeitung von
Angeboten, Projekten usw. werden von uns nicht gewährt oder erstattet.
2. Liefertermine, Lieferverzug
(1) Die vereinbarten Liefertermine sind verbindlich. Maßgebend für die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist ist der Eingang mangelfreier Ware bei der von uns genannten Empfangs- bzw. Verwendungsstelle oder die Abnahme der Lieferung oder Leistung durch uns.
(2) Erkennen Sie, dass ein vereinbarter Termin aus irgendwelchen Gründen nicht
eingehalten werden kann, so haben Sie uns dies unverzüglich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung schriftlich mitzuteilen. Sie sind unbeschadet unserer gesetzlichen Rechte mindestens zum Ersatz sämtlicher unmittelbarer und mittelbarer Verzugsschäden verpflichtet. Die Annahme der verspäteten Lieferung/Leistung enthält keinen Verzicht auf Ersatzansprüche. Bei früherer Anlieferung als vereinbart, behalten wir uns vor, die Rücksendung auf Ihre Kosten vorzunehmen. Erfolgt bei vorzeitiger Lieferung keine Rücksendung, so lagert die Ware bis zum Liefertermin bei uns bzw. bei Dritten auf Ihre Kosten und Gefahr. Wir behalten uns im Falle vorzeitiger Lieferung vor, die Zahlung erst am vereinbarten Fälligkeitstage vorzunehmen. Teillieferungen akzeptieren wir nur nach schriftlicher Vereinbarung. Bei vereinbarten Teilsendungen ist die verbleibende Restmenge aufzuführen.
3. Gewährleistung
Jede von Ihnen gemachte Qualitäts- oder sonstige Angaben zur Ware, Produkt oder der Leistung, gleich ob vertraglich, in der Werbung, in Analyseangaben, in
Produktbroschüren oder Ähnlichem, gilt als vereinbarte Beschaffenheit im Sinne des Gesetzes.
Sämtliche vereinbarte Lieferungen und Leistungen haben den anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen und den Vorschriften von
Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden zu entsprechen. Eine
Rügeobliegenheit, insbesondere nach §§ 377, 378 HGB, besteht für uns nicht. Mängel der Lieferung/Leistung, zu denen auch die Nichterreichung garantierter Beschaffenheit oder Haltbarkeit gehören, haben Sie nach Aufforderung unverzüglich und unentgeltlich, einschließlich sämtlicher Nebenkosten, nach unserer Wahl durch Reparatur, durch Austausch der mangelhaften Teile oder Ersatzlieferungen zu beseitigen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Rücktritt, Minderung und/oder Schadensersatz bleiben unberührt. Kommen Sie Ihrer Gewährleistungsverpflichtung innerhalb einer von uns gesetzten, angemessenen Frist schuldhaft nicht nach, so können wir die erforderlichen Maßnahmen auf Ihre Kosten und Gefahr- unbeschadet Ihrer Gewährleistungsverpflichtung - selbst treffen. In dringenden Fällen können wir
nach Abstimmung mit Ihnen die Nachbesserung selbst vornehmen oder durch einen
Dritten ausführen lassen. Für Lieferteile, die während der Untersuchung des Mangels und/oder der Mängelbeseitigung nicht in Betrieb bleiben konnten, verlängert sich eine laufende Gewährleistungsfrist um die Zeit der Betriebsunterbrechung. Für ersatzweise gelieferte Teile beginnt mit diesem Zeitpunkt die Gewährleistungszeit neu. Werden wir wegen Verletzung behördlicher Sicherheitsvorschriften oder aufgrund in- oder ausländischer Produkthaftungsregelungen oder -gesetze wegen einer Fehlerhaftigkeit
unseres Produktes in Anspruch genommen, die auf Ihre Ware/Leistung zurückzuführen ist, dann sind wir berechtigt, von Ihnen Ersatz dieses Schadens zu verlangen, soweit er durch die von Ihnen gelieferten Produkte/Leistungen verursacht worden ist. Dieser Schaden umfasst auch die Kosten einer vorsorglichen Rückrufaktion. Sie werden sich gegen alle Risiken aus der Produkthaftung einschließlich des Rückrufrisikos in angemessener Höhe versichern und uns auf Verlangen die Versicherungspolice zur Einsicht vorlegen.
4. Preise, Versand, Verpackung, Gefahrenübergang
Die vereinbarten Preise sind Festpreise und schließen Nachforderungen aller Art aus. Kosten für Verpackung, Fracht und Transport bis zur von uns angegebenen
Versandanschrift bzw. Verwendungsstelle sind in diesen Preisen enthalten. Kosten für Transportversicherungen, auch in Rechnungen der vom Lieferanten beauftragten
Spediteure, werden von uns nicht übernommen. Sind keine Preise in der Bestellung
angegeben, gelten Ihre derzeitigen Listenpreise mit den handelsüblichen Abzügen.
Durch die Art der Preisstellung wird die Vereinbarung über den Erfüllungsort nicht
berührt. Jede Lieferung ist uns unverzüglich nach Ausführung durch eine Versandanzeige anzuzeigen, die nach Art, Menge und Gewicht genau gegliedert ist.
Versandanzeigen, Frachtbriefe, Rechnungen und sämtliche Korrespondenz haben unsere Bestellnummer zu enthalten. Wir übernehmen nur die von uns bestellten Mengen oder Stückzahlen. Der Versand erfolgt auf Ihre Gefahr. Die Gefahr jeder Verschlechterung einschließlich des zufälligen Unterganges bleibt bis zur Ablieferung an der von uns gewünschten Versandanschrift bzw. Verwendungsstelle bzw. bis zur Abnahme durch uns bei Ihnen. Ihre Rücknahmeverpflichtung für die Verpackung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Transport- und Umverpackungen und sonstige Verpackungen werden Sie für uns kostenfrei abholen und entsorgen lassen. Werden uns ausnahmsweise Verpackungen gesondert in Rechnung gestellt, so sind wir berechtigt, Verpackungen, die sich in gutem Zustand befinden, gegen eine Vergütung von 2/3 des sich aus der Rechnung hierfür ergebenden Wertes für uns frachtfrei an Sie zurücksenden.
5. Rechnungserteilung und Zahlung
Rechnungen sind uns in zweifacher Ausfertigung mit allen dazugehörigen Unterlagen
und Daten nach erfolgter Lieferung in ordnungsgemäßer Form einzureichen, wobei die zweite Ausfertigung deutlich als Kopie zu kennzeichnen ist. Nicht ordnungsgemäß eingereichte Rechnungen gelten erst vom Zeitpunkt der Richtigstellung als bei uns eingegangen. Zahlung erfolgt auf dem handelsüblichen Weg und zwar innerhalb von 14 Tagen mit 2% Skonto oder nach 30 Tagen rein netto, gerechnet nach Lieferung/Leistung und Rechnungseingang. § 286 Abs. 3 BGB kommt nicht zur Anwendung. Zahlungsfristen beginnen frühestens mit Zugang der Rechnung bei uns. Bei mangelhafter Lieferung oder Leistung sind wir berechtigt, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten.
6. Bescheinigungen über Materialprüfungen
Soweit Bescheinigungen über Materialprüfungen, Analysezertifikate oder Ähnliches
vereinbart sind, bilden sie einen wesentlichen Bestandteil der Lieferung. Sie gehören zum Lieferumfang und sind an die jeweilige Versandanschrift sofort nach Auslieferung der Ware zu senden.
7. Leistungen des Auftraggebers
Sie führen den Auftrag alleine und ohne Vorleistungen oder Unterstützungen unsererseits durch. Soweit zur Erfüllung des Auftrags Vorleistungen oder Hilfestellungen durch uns als notwendig schriftlich vereinbart wurden, sind alle Fristen für unsere Vorleistungen und Hilfestellungen unverbindlich.
8. Auftragsunterlagen
Alle Unterlagen, die wir Ihnen überlassen, bleiben in unserem Eigentum. Von Ihnen für uns, insbesondere nach besonderen Angaben angefertigte Unterlagen, insbesondere Zeichnungen, Entwürfe, EDV Programme, Dateien, etc., gehen ohne besondere Vergütung in unser Eigentum über. Die genannten Unterlagen dürfen von Ihnen nicht für fremde Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden und sind nach Abwicklung des Auftrags an uns herauszugeben.
9. Eigentumsvorbehalt
Ihre Lieferungen und Leistungen erfolgen jeweils ohne Eigentumsvorbehalt.
10. Abtretungen, Aufrechnungen
Sie sind nicht berechtigt, ohne unsere vorherige Zustimmung den Auftrag an Dritte
weiterzugeben. Soweit Sie Dritte einschalten, sind diese Ihre Erfüllungsgehilfen. Sie
sind auch ohne unsere vorherige Zustimmung, die nicht unbillig verweigert wird, nicht berechtigt, Ihre Forderungen gegen uns abzutreten. Sie können nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen und nur wegen dieser Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Wir sind berechtigt, gegen Ihre Forderung mit Forderungen aufzurechnen, die uns oder einem mit uns im Sinne des Aktiengesetzes verbundenen Unternehmen Ihnen gegenüber zustehen. Wir sind berechtigt, die Rechte und Pflichten, insbesondere aus dem Auftrag, jederzeit auf ein mit uns im Sinne des Aktiengesetzes verbundenes Unternehmen oder eine Dritten, der geeignet ist, zu übertragen.
11. Schutzrechte
Sie garantieren, dass sämtliche Lieferungen frei von Schutzrechten Dritter sind und
insbesondere durch die Lieferung und Benutzung der Liefergegenstände Patente,
Lizenzen oder sonstige Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Sie stellen uns und unsere Kunden von Ansprüchen Dritter aus etwaigen Schutzrechten frei. Wir sind berechtigt, auf Ihre Kosten die Genehmigung zur Benutzung der betreffenden
Liefergegenstände und Leistungen von Berechtigungen zu bewirken.
12. Anerkennung der Unternehmensgrundsätze
Die Unternehmensgrundsätze der Shell Gruppe werden durch den Auftragnehmer
anerkannt und können bei Bedarf unter www.shell.com abgerufen werden.
13. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Teile dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen rechtsunwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht beeinträchtigt. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist der Erfüllungsort für die Lieferverpflichtung die von uns angegebene Versandanschrift bzw. Leistungen das Werk/die Stelle, für die die Leistung bestimmt ist, Gerichtsstand für Kaufleute ist Hamburg.

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