Zum Hauptinhalt springen
Panorama Bild von Berlin

Gasversorgung, Ausrufung der Alarmstufe

Das Shell Energy Logo

Shell Energy
5. Juli 2022

Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ausgerufene Alarmstufe für die Gasversorgung wirft viele Fragen auf.

Der Gas-Notfallplan ist ein Instrument der Bundesregierung auf Basis von EU-Vorgaben, um die sichere Gasversorgung in Deutschland bei einer Krisensituation zu gewährleisten. Dieser regelt Verantwortlichkeiten und Maßnahmen, die einzuhalten sind, wenn sich die Versorgungslage zu verschlechtern droht. Zunächst gelten die Frühwarn- und Alarmstufe, bevor die Notfallstufe eintritt. Das Eintreten der Eskalationsstufen wird durch eine Presseerklärung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mitgeteilt. Die Feststellung der Notfallstufe erfolgt zudem durch eine Verordnung der Bundesregierung und entsprechender Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt.

Die derzeit geltende Alarmstufe bedeutet, dass eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Gas-Nachfrage vorliegen kann. Diese Stufe wird ausgerufen, wenn das Krisenteam im BMWK nach Prüfung vorgegebener Indikatoren zu dem Schluss kommt, dass der Markt dennoch in der Lage ist, die Nachfrage zu bewältigen. Die derzeitig reduzierten Gaslieferungen über die russischen Gas-Pipelines nach Deutschland und Europa sowie erwartete weitere Drosselungen durch anstehende Wartungsarbeiten an der Pipeline NordStream1 haben die Bundesregierung veranlasst, die Alarmstufe auszurufen.

Die Entwicklung der Energiepreise ist in der Tat enorme Herausforderung für Unternehmen. Die Preise hängen an den Entwicklungen in den Weltmärkten für Öl und Gas, und wie sich diese weiter gestalten, vermag in dieser turbulenten Zeit niemand seriös vorauszusagen. Aktuell wurden jedoch keine Markteingriffe mit der Verkündung der Alarmstufe durch die Bundesregierung bestimmt. Sollte eine Aktivierung des Preisanpassungsrecht bei verminderten Gasimporten laut § 24 Energiesicherungsgesetz (EnSiG) erfolgen, wird dies durch eine Bekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht. Dies ist bisher nicht erfolgt und der Mechanismus wird noch nicht genutzt.

Sofern eine weitere Eskalation und Ausrufung der Notfallstufe bekannt werden, hat die Bundesregierung über die weiteren Schritte zu entscheiden. Hierbei werden auch die bestehenden Instrumente, wie vorliegende Angebote von Industrieunternehmen zur freiwilligen Reduzierung ihres Gasverbrauchs über das neue Gas-Auktionsmodell sowie die Informationen aus der Abfrage von Gasverbräuchen bei Energieversorgern und großen Abnehmern, berücksichtigt, um eine fundierte Entscheidung zu treffen. Die Bundesnetzagentur würde dann zum sogenannten Bundeslastverteiler werden und in der Krise hoheitlich die Verteilung und Zuteilung der knappen Gasmengen bestimmen. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit den Gasnetzbetreibern.

Wir beobachten die Situation fortlaufend und passen, wenn erforderlich, unsere Geschäftsentscheidungen entsprechend den Vorgaben der Bundesregierung an. Angesichts der dynamischen Lage ist aktuell nur schwer absehbar, wie sich die Situation weiterentwickelt. 

Somit stehen wir unseren Kunden so gut wie möglich weiterhin als vertrauensvoller Partner in dieser angespannten Marktlage zur Verfügung. Vorerst bleiben wir flexibel, um uns an die entsprechende Marktlage und mögliche logistische Herausforderungen anpassen zu können. Wir tun alles, was in unserer Kontrolle steht, um Störungen in unserer Lieferkette, unseren Produktions- und Vertriebsabläufen zu minimieren und gleichzeitig die geltenden Gesetze und Vorschriften in den Ländern, in denen wir tätig sind, einzuhalten. Für uns als Shell bedeutet dies, unsere Kunden in Deutschland und Europa über unser vielfältiges, globales Gasportfolio zu versorgen.

Das könnte Sie auch interessieren