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Ein Führerschein und das LapID Prüfstation stehen auf einem Tisch.

LapID-Services von Shell

Mit LapID läuft die gesetzlich vorgeschriebene Führerscheinkontrolle fast von selbst. Die Führerscheine können bequem nach dem Tanken oder per App überall in Deutschland kontrolliert werden. So ist das Fuhrparkmanagement rechtlich abgesichert und es bleibt mehr Zeit für die Kernaufgaben.

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LapID – die perfekte Unterstützung für Flottenmanager

Ein Smartphone mit der LapID App

Starter-Paket

Sie betreuen einen überschaubaren, zentralen Fuhrpark? Dann profitieren Sie durch die ideale technische Unterstützung bei der sichtgestützten Führerscheinkontrolle.

Enthaltene Features:

  • Manger-App
Ein zweigeteiltes Bild mit einem Führerschein und dem LapID Prüfstation links und einem Führerschien und einem Smartphone rechts.

Basic Paket

Sie betreuen Dienstwagenfahrer mit Firmen-Smartphones und EU-Kartenführerschein? Aber auch Fahrer mit Papier- oder ausländischen Führerscheinen? Dann können die Fahrer die Prüfung selbst durchführen.

Enthaltene Features:

  • Driver-App
  • LapID Siegel
  • Manager-App
Ein Führerschein wird an das LapID Prüfstation gehalten.

Plus Paket

Sie sind an mehreren Unternehmensstandorten in Deutschland vertreten und brauchen eine Lösung für jede Eventualität? Dann holen Sie sich jetzt das Komplettpaket.
 

Enthaltene Features:

  • Kostenlose Inhouse Prüfstation
  • Siegelanbringung durch DEKRA
  • LapID Driver-App
  • LapID Siegel
  • Manager-App

Paketdetails

 

Entdecken Sie die passenden LapID-Pakete für Ihren Fuhrpark:

Das Starter-Paket ist perfekt für zentral organisierte, kleinere Fuhrparks. Das Basic-Paket ist ideal für Dienstwagenfahrer, die ihren Führerschein selbstständig kontrollieren wollen und das Plus-Paket richtet sich an Unternehmen mit mehreren Standorten und bietet die umfassendste Lösung.

Für detaillierte Informationen laden Sie sich hier das PDF herunter.

Paketdetails herunterladen (PDF)

Zusätzliche LapID-Services von Shell

 

Neben der elektronischen Führerscheinkontrolle bietet Shell in Zusammenarbeit mit LapID noch weitere wertvolle Services für Fuhrparkmanager an. Dazu gehören die Fuhrpark- und Fahrerunterweisung sowie die Fahrzeugprüfung. Diese Dienstleistungen ergänzen die elektronische Führerscheinkontrolle ideal und tragen zur Sicherheit und Effizienz Ihres Fuhrparks bei.

Fahrerunterweisungen

Geeignet für Fuhrparks, die aufwändige Präsenzschulungen durch E-Learning ersetzen wollen und die eine flexible Lernumgebung in mehreren Sprachen bevorzugen.

Fahrzeugprüfung

Ideal für standortübergreifende Fahrzeugverwaltung, denn Prüfberichte werden firmenweit in einer digitalen Fahrzeugakte verwaltet.

Häufige Fragen

Welche Strafen drohen bei Nichterfüllung der Führerscheinkontrolle?

Wird die Führerscheinkontrolle im Fuhrpark gar nicht oder unzureichend durchgeführt, haften Arbeitgeber und Fuhrparkmanager persönlich. Neben dem Verlust des Versicherungsschutzes drohen Verantwortlichen Bußgelder von bis zu einer Millionen Euro. Im schlimmsten Fall kann sogar eine Freiheitsstrafe von einem Jahr verhängt werden.

Mehr zu den rechtlichen Konsequenzen bei einer unzureichenden Führerscheinkontrolle finden Sie nachstehend:

Strafrechtliche Haftung für unzureichende Führerscheinkontrolle

Ist die LapID Führerscheinkontrolle für alle Führerscheine geeignet?

Die LapID Führerscheinkontrolle ist je nach gewählter Kontrollmethode für alle Führerscheine geeignet. Mit dem LapID Siegel und der LapID Manager App lassen sich alle Führerscheinarten (EU-Kartenführerscheine, Papierführerscheine, ausländische Führerscheine) kontrollieren. Mit der LapID Driver App lassen sich alle EU-Kartenführerscheine kontrollieren.

Warum muss eine Unterweisung im Unternehmen durchgeführt werden?

Die Sicherstellung von Maßnahmen zur Unfallverhütung sowie der Arbeitssicherheit sind Aufgaben des Arbeitgebers. Dieser ist gesetzlich dazu verpflichtet, Mitarbeiter im Umgang mit dem jeweiligen Arbeitsmittel zu unterweisen. Diese Unterweisung sollte einmal im Jahr erfolgen und bei Bedarf wiederholt werden.

Grundlagen für diese notwendige Unterweisung sind:

§ 12 Arbeitsschutzgesetz

 (ArbSchG)

§ 12 Betriebssicherheitsverordnung

 (BetrSichV)

§ 4 DGUV Vorschrift 1 (PDF)

Demnach ist der Arbeitgeber per Gesetz dazu verpflichtet, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz des Arbeitnehmers sicherzustellen und diesen ausreichend sowie umfangreich zu unterweisen.

Mehr zum allgemeinen Arbeitsschutz im Unternehmen:

Unterweisungen für den Arbeitsschutz

Wie oft muss die Unterweisung stattfinden?

Die Unterweisung muss vor dem Beginn der Tätigkeit durchgeführt und anschließend regelmäßig wiederholt werden. In der Regel finden Unterweisungen dabei jährlich statt. In besonderen Fällen kann auch ein kürzerer Intervall notwendig oder erforderlich sein.

Mehr zum Thema unterjährige Unterweisungen finden Sie im nachfolgenden Beitrag:

Wann sind unterjährige Unterweisungen notwendig?

Die Fahrerunterweisung nach UVV muss vor dem erstmaligen Gebrauch des Arbeitsmittels „Fahrzeugs“ durchgeführt werden. Im Anschluss muss die Unterweisung nach UVV mindestens einmal im Jahr wiederholt und dokumentiert werden. Das geht aus Paragraf 12 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und Paragraf 4 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 1 hervor.

Mehr Infos zur Häufigkeit der Fahrerunterweisung finden Sie im nachfolgenden Beitrag:

Die rechtliche Basis der Fahrerunterweisung nach UVV

Wer muss unterwiesen werden, welche Mitarbeiter kann ich mit LapID unterweisen und wer muss die Unterweisung durchführen?

Unterwiesen werden müssen alle Mitarbeiter im Unternehmen. Unterweisungen richten sich dabei nach der individuellen Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes. So müssen für Büromitarbeiter andere Unterweisungen durchgeführt werden, wie für Dienstwagennutzer oder Berufskraftfahrer.

Mit den LapID Unterweisungen können Sie neben Dienstwagenfahrern auch Berufskraftfahrer unterweisen. Darüber hinaus haben Sie durch eine Vielzahl von Arbeitssicherheitsunterweisungen zusätzlich die Möglichkeit, andere Mitarbeitergruppen aus Ihrem Unternehmen, wie z.B. Büroangestellte, sicher zu unterweisen.

Durch die beliebige Kombination der Unterweisungsmodule lassen sich eine Vielzahl von Personengruppen individuell unterweisen.

Verantwortlich für die Durchführung von Unterweisungen ist der Arbeitgeber. Dies wird in Paragraf 13 des Arbeitsschutzgesetzes geregelt. Die Pflicht zur Unterweisung kann aber an Mitarbeiter im Unternehmen delegiert werden. Damit geht die Pflicht zur Durchführung der Unterweisung im Falle der Fahrerunterweisung beispielsweise an den Fuhrparkverantwortlichen über. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber die Pflicht sorgfältig und nur an geeignete Personen übergeben hat.

Mehr zur Delegation im Fuhrpark gibt es im nachfolgenden Beitrag:

Wie funktioniert eine wirksame Delegation im Fuhrparkmanagement?

Welche Strafen drohen bei Nichtdurchführung der Unterweisung?

Wird die Unterweisung gar nicht oder unzureichend durchgeführt, haften Arbeitgeber und z.B. beauftragte Person (Fuhrparkmanager) persönlich. Kommt es infolgedessen zu einem Unfall, kann die Berufsgenossenschaft die Zahlung der Unfallkosten verweigern oder das Unternehmen in Regress nehmen. Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz werden mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 25.000 € geahndet. Liegt ein Auswahl- und Aufsichtsverschulden nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz vor, droht sogar ein Bußgeld von bis zu einer Million Euro.

Welche weiteren Konsequenzen drohen können, erfahren Sie in unserem Beitrag zu den Anforderungen an eine Fahrerunterweisung und den Konsequenzen bei Nichterfüllung:

Anforderungen an Fahrerunterweisung & Konsequenzen bei Nichterfüllung

Was ist die Fahrzeugprüfung nach UVV? Und was ist UVV?

Bei der Fahrzeugprüfung nach UVV handelt es sich um eine Pflicht im Fuhrpark, dienstliche Fahrzeuge mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand überprüfen zu lassen. Die Ergebnisse der Prüfung müssen zudem schriftlich und lückenlos aufbewahrt werden. Grundlage dafür sind die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetz und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Bei unzureichender Prüfung drohen dem Unternehmen Bußgelder oder Einschränkungen beim Versicherungsschutz.

Die Bezeichnung „UVV-Prüfung“ wird oftmals synonym für die Fahrzeugprüfung nach UVV verwendet.

UVV steht für „Unfallverhütungsvorschriften“. Hierbei handelt es sich, wie der Name bereits verrät, um verbindliche Pflichten, die die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz gewährleisten. Die Unfallverhütungsvorschriften werden in Form von DGUV-Vorschriften durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung veröffentlicht. Bei den UVV handelt es sich um die Regelungen selbst, die DGUV-Vorschrift bildet das Dokument als Rahmen, in dem die Regelungen zusammengefasst werden.

Warum muss die Fahrzeugprüfung nach Unfallverhütungsvorschriften (UVV) im Unternehmen durchgeführt werden?

Rechtliche Grundlage für die Fahrzeugprüfung sind die Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV – ehemals BGV D29) und die daraus resultierenden Pflichten hinsichtlich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit. Insbesondere relevant ist hier DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge“. Hintergrund der Fahrzeugprüfung ist, dass Fahrzeuge im Unternehmen als Arbeitsmittel nach Arbeitsschutzgesetz gewertet und somit regelmäßig auf ihren betriebssicheren Zustand überprüft werden. Ziel ist es, Arbeitnehmer und Dritte vor Gefahren im Umgang mit dem Arbeitsmittel „Fahrzeug“ zu schützen.

Mehr zu den rechtlichen Grundlagen der Fahrzeugprüfung:

Fahrzeugprüfung nach Unfallverhütungsvorschrift (UVV) Fahrzeuge

Wer muss die Fahrzeugprüfung durchführen/ Ist der Arbeitgeber zur Fahrzeugprüfung verpflichtet?

Die Fahrzeugprüfung nach UVV muss von einem Sachkundigen durchgeführt werden. Der Arbeitgeber ist als Halter der Firmenfahrzeuge dazu verpflichtet, die Fahrzeugprüfung zu veranlassen. Die Halterpflicht kann er jedoch auch an ausgewählte Personen im Unternehmen, wie beispielsweise dem Fuhrparkverantwortlichen, delegieren. Damit geht die Pflicht zur Durchführung der Fahrzeugprüfung an den Fuhrparkverantwortlichen über. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber die Halterpflicht sorgfältig und nur an geeignete Personen übergeben hat.

Welche Anforderungen Sachkundige bei der Durchführung der Fahrzeugprüfung erfüllen müssen, haben wir Ihnen im folgenden Beitrag zusammengefasst: Anforderungen an sachkundige Personen zur Fahrzeugprüfung nach UVV

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In unserem Hilfe & Kontakt Bereich finden Sie zahlreiche Informationen zu unseren Produkten und alle Kontaktmöglichkeiten.

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