
Maut über 3,5 Tonnen: 2024 bringt signifikante Änderungen mit sich
Ab Juli 2024 wird in Deutschland eine Maut für alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen auf allen Bundesstraßen und Autobahnen erhoben. Diese Regelung gehört zum Dritten Änderungsgesetz mautrechtlicher Vorschriften von 2023. In diesem Ratgeber erfahren Sie, was es damit auf sich hat.
Die wichtigsten Aussagen in Kürze:
- Gültigkeit: Die Mautpflicht gilt für inländische wie ausländische Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Alle können die Maut entweder über eine OBU erfassen lassen oder die Fahrt in der Toll Collect-App buchen.
- On-Board-Unit: Es herrscht keine OBU-Pflicht. Eine OBU dient aber der Sicherheit, da der Fahrer Strecken nicht separat buchen muss.
- Ausnahmen: Ausgenommen von der Mautpflicht sind unter anderem Fahrzeuge des Rettungsdienstes, des Technischen Hilfswerks, der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes, der Land- und Forstwirtschaft sowie Campingfahrzeuge und Handwerkerfahrzeuge.
- Mautgebühren: Die Höhe der Maut richtet sich nach verschiedenen Faktoren – wie z. B. der technisch zulässigen Gesamtmasse, der Achsanzahl und der Schadstoffklasse. Grundsätzlich unterliegen Fahrzeuge von bereits mehr als 3,5 Tonnen ab 01. Juli 2024 der Mautpflicht.
- Gewichtsgrenze 3,5 Tonnen: Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5t bis 7,5 Tonnen werden erstmals mautpflichtig.
- Schadstoffklasse: Die Schadstoffklasse eines Fahrzeugs finden Sie im Fahrzeugschein. Sie wirkt sich auf die Höhe der Maut aus, da Fahrzeuge mit einer höheren Schadstoffklasse mehr Emissionen ausstoßen und somit eine höhere Maut zu entrichten haben.
- Hintergrund: Die neuen Mautregelungen dienen der Finanzierung der Infrastruktur, der Dekarbonisierung und der Förderung des Einsatzes umweltfreundlicherer Fahrzeuge. Immerhin machen Nutzfahrzeuge etwa ein Drittel der CO₂-Emissionen im Verkehr aus.
- Einführung: In ganz Europa gilt die Mautpflicht ab 3,5 Tonnen bereits heute. Nur Deutschland bildet aktuell noch die Ausnahme und wird dies ab dem 01.07.2024 ändern.
Maut 2024: Was sich jetzt für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen ändert
Die kommenden Jahre bringen in Deutschland tiefgreifende Änderungen im Mautsystem. Sie betreffen besonders Unternehmen im Flotten- und Lieferverkehr, aber auch LKW-Transportunternehmen.
Gut zu wissen: Die geplanten Regulierungen sehen sowohl die Einführung einer CO₂-Maut als auch eine Ausweitung der Mautpflicht auf kleinere Fahrzeuge über 3,5 Tonnen vor. Shell kann Sie dabei unterstützen, diese Änderungen zu verstehen und die richtigen Maßnahmen für Ihre Flotte zu ergreifen – z. B. mit unseren Mautlösungen. Lesen Sie dazu auch: Mautabrechnung mit der Shell Card
Neue CO₂-Maut ab Dezember 2023
Bereits ab dem 01. Dezember 2023 wird eine CO₂-Maut eingeführt, welche hauptsächlich LKW betrifft. Sie fördert die Nutzung von emissionsarmen Transporten und wird zusätzlich zur bestehenden Maut erhoben.
Diese CO₂-Maut wird auf Basis des CO₂-Ausstoßes eines Fahrzeugs berechnet. Dabei werden sowohl die gefahrenen Kilometer als auch der spezifische CO₂-Ausstoß des LKW berücksichtigt. Je höher der CO₂-Ausstoß eines Fahrzeugs, desto höher die Maut.
Für die Kosten der verkehrsbedingten CO₂-Emissionen wird eine neue Tarifkomponente („Mautteilsatz“) eingeführt. Diese besteht aus einem CO₂-Aufschlag in Höhe von 200 Euro pro Tonne CO₂.
Damit setzen sich die Mautsätze künftig aus vier Tarifparametern zusammen:
- Kosten für Infrastruktur
- Luftverschmutzung
- Lärmbelastung
- CO₂-Ausstoß
Gut zu wissen: Die Einführung der neuen CO₂-Maut in Deutschland im Dezember 2023 stellt einen wichtigen Schritt in Richtung nachhaltigeren und umweltfreundlicheren Transportlösungen dar. Mit unseren Angeboten im Bereich nachhaltige Mobilität können wir Sie auf dem Weg zu einem umweltfreundlicheren und kosteneffizienteren Fuhrpark begleiten.
Die CO2-Maut stellt eine große Herausforderung hinsichtlich Kosteneffizienz dar - wir können Ihnen dabei helfen, diese Herausforderung frühzeitig zu erkennen und nachhaltig zu meistern.

Neue Maut – für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen – ab Juli 2024
Ab dem 01. Juli 2024 wird es dann eine weitere signifikante Änderung geben: Die Mautpflicht wird auf alle Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen ausgeweitet.
- Unternehmen mit kleineren Transportern
- Paketdienste
- Speditionen
- Lieferdienste
- Unternehmen mit gemischten Flotten
Es gibt jedoch viele Ausnahmen, insbesondere für elektrische Flotten, kleine Firmen sowie Handwerksbetriebe, die von der Maut befreit sind. Dazu erfahren Sie im nächsten Absatz mehr.
Gut zu wissen: Diese Regeländerungen stellen natürlich eine neue Kostenbelastung dar und sollten frühzeitig in der Budgetplanung berücksichtigt werden. Als kompetenter Partner steht Shell Ihnen dabei zur Seite und bietet Lösungen zur Mautabwicklung, die speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Die Ausnahme von der Regel – Für wen gilt die neue Maut 2024 nicht?
Die neue Maut zieht 2024 auch Unternehmen in den Kreis der Gebührenzahler, die gewerblich Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen einsetzen. Es ist entscheidend zu verstehen, dass es bestimmte Voraussetzungen und Bedingungen gibt, um eine Befreiung von der Mautpflicht zu erlangen.
Eine Befreiung von der Maut kann nicht nur für Speditionen, Handwerksbetriebe oder Transportfirmen relevant sein. Es gibt auch bestimmte Fahrzeugkategorien, die von den Mautgebühren befreit sind. Hier finden Sie eine Zusammenstellung aller bisherigen Ausnahmen von der Regel.
Elektrisch betriebene Fahrzeuge
Fahrzeuge, die mit Strom betrieben werden, sind eine umweltfreundlichere Option im Vergleich zu herkömmlichen Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Diese Fahrzeuge sind auch nach den jüngsten Gesetzesänderungen vorerst von der Mautpflicht befreit.
Gut zu wissen: Sogenannte emissionsfreie Fahrzeuge – z. B. Elektroautos, Wasserstofffahrzeuge mit Brennstoffzelle usw. – sind bis zum 31. Dezember 2025 von der Mautpflicht befreit. Erst ab dem 1. Januar 2026 zahlen sie auch einen Beitrag zur Maut – dieser ist jedoch um ca. 75 Prozent günstiger als die herkömmliche Maut für Verbrenner.
Ausnahmeregelung für Handwerkerfahrzeuge
Laut der zugrundeliegenden EU-Richtlinie können einzelne Mitgliedsstaaten bestehende Handwerkerausnahmen beibehalten. Entsprechend der jüngsten Entscheidung des Koalitionsausschusses in Deutschland wird diese Ausnahme weiterhin auch in Deutschland beibehalten.
Deshalb gilt: Fahrzeuge von Handwerksbetrieben über 3,5 bis 7,5 t bleiben weiterhin von der Mautzahlung befreit.
Hier finden Sie die Liste der Handwerksberufe, die das betrifft.
Die Handwerkerausnahme gilt dabei (auch für ausländische Betriebe):
- wenn das Fahrzeug von Mitarbeitern des Handwerksbetriebs gefahren wird und
- Material, Ausrüstung oder Maschinen transportiert, die notwendig sind, damit der Handwerksbetrieb seine Arbeit leisten kann (z. B. Werkzeuge, Arbeitsmittel, Ersatzteile, Baustoffe, Kabel, Geräte oder Zubehör) und/oder
- Güter transportiert, die im eigenen Handwerksbetrieb hergestellt, weiterverarbeitet oder repariert werden.
Handwerkerausnahme gilt NICHT:
- wenn industriell gefertigte Güter ausgeliefert werden.
- für gewerbliche Transporte für Dritte, auch nicht für andere Handwerksbetriebe.
Dass Fahrzeuge unter die Handwerkerausnahme fallen, muss bei einer Mautkontrolle nachgewiesen werden, z. B. mit der Handwerks-/Gewerbekarte, der Gewerbeanmeldung (Kopie), Lieferscheinen oder Kundenaufträgen. Diese Nachweise müssen in deutscher Sprache oder auf deutsch übersetzt vorgelegt werden. Sie können Fahrzeuge, für die die Ausnahmeregelung gilt, auch direkt bei Toll Collect melden
Mehr Details und den Link zur Meldung finden Sie unter diesem Link.

Ausnahmeregelung für Campingfahrzeuge
Wenn Sie eines der etwa 160.000 zugelassenen Wohnmobile in Deutschland besitzen, die ein Gewicht von über 3,5 bis 7,5 Tonnen haben, beachten Sie bitte, dass ab Juli einige dieser Fahrzeuge der Mautpflicht unterliegen könnten.
Der entscheidende Punkt ist jedoch: Die meisten dieser Fahrzeuge sind von außen klar als Wohnmobile erkennbar und bleiben somit ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand von der Maut befreit.
Gut zu wissen: Laut Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) müssen generell keine Mautgebühren entrichtet werden für Fahrzeuge, die mit Wohneinrichtungen ausgestattet sind. Dazu zählen u. a. Toilette, Dusche, Betten, Kochmöglichkeit und natürlich Wohnraum. Diese Fahrzeuge müssen aber ausschließlich für den Personentransport genutzt werden. Das gilt auch für LKW mit Kofferaufbau, die nachträglich dauerhaft zu Wohnmobilen umgebaut wurden.
Bei Wohnmobilen mit einem Ladebereich (z. B. Pferdeabteil, Heckgarage) oder Transportanhängern müssen Sie beachten, dass der Wohnbereich mindestens 50 Prozent der Nutzfläche ausmachen sollte und das Fahrzeug ausschließlich für private Fahrten eingesetzt wird.
Sonstige Fahrzeuge, die von der Maut 2024 befreit sind [Auflistung]
Im Jahr 2024 sind nach aktuellem Stand folgende Fahrzeugtypen in Deutschland von der Maut befreit:
- Busse, Wohnwagen und Campingfahrzeuge
- Fahrzeuge von Polizei und Militär
- Fahrzeuge des Zivil- und Katastrophenschutzes
- Fahrzeuge der Feuerwehr und anderer Notdienste
- Fahrzeuge zum Straßenunterhaltungs- und Betriebsdienst (Straßenreinigung, Winterdienst etc.)
- Fahrzeuge des Schausteller- und Zirkusgewerbes
- Fahrzeuge von gemeinnützigen Organisationen (z. B. Rote Kreuz, SOS-Kinderdorf)
Gut zu wissen: Die aktuellsten Änderungen dazu finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Logistik und Mobilität.
Das kostet die neue Maut 2024
Die genaue Höhe der neuen Maut in Deutschland ab 2024 hängt von mehreren Faktoren ab. Unter anderem spielen das Gewicht des Fahrzeugs, die Anzahl der Antriebsachsen und die Schadstoffklasse eine Rolle bei der Berechnung der Mautgebühren. Zusätzlich werden auch die gefahrenen Kilometer und der spezifische CO₂-Ausstoß des Fahrzeugs berücksichtigt.
Da es diese vielen verschiedenen Variablen gibt, die die Mautgebühren beeinflussen, ist es nicht möglich, pauschale Kosten für die Maut ab 1. Juli 2024 zu nennen.
Die aktuellsten Angaben zu neuen Mautsätzen finden Sie auf der Mauttarif-Seite von Toll Collect.

Rechnen Sie Ihre Mautgebühren in Zukunft einfacher ab mit der Shell Card
Ein Shell Kundenberater bespricht mit Ihnen ihre aktuelle Situation, Ihre Ansprüche und welche unserer Shell Card Services Sie wirklich brauchen. Anschließend erhalten Sie Ihr persönliches unverbindliches Shell Card Angebot.
Die Abwicklung der neuen Mautgebühren in Deutschland erfolgt über ein elektronisches System. Für ein effizientes Management Ihrer Mautgebühren empfehlen wir Ihnen eine On-Board-Unit (OBU), die in Ihrem Fahrzeug eingebaut wird.
Diese OBU sendet die relevanten Daten in Bezug auf die Maut – wie z. B. die gefahrenen Kilometer und die Fahrzeugklasse – an die zentrale Mautverwaltungsstelle, die die anfallenden Gebühren berechnet und die notwendige Rechnungsstellung vornimmt.
Gut zu wissen: Ihre Mautkosten können Sie bequem mit Ihrer Shell-Card abwickeln und online einsehen. Damit haben Sie stets einen transparenten Überblick über all Ihre Mautkosten.
Welche passende Mautlösung gibt es von Shell ?
Die Abwicklung der Maut kann ein komplexer und zeitaufwändiger Prozess sein, aber wir vereinfachen es mit praktischen Mautlösungen für Ihren Fuhrpark. Mit einer Tankkarte von Shell haben Sie jederzeit den Überblick und können Ihre Mautkosten in Deutschland (und im Ausland) mühelos und ohne Bargeld abwickeln – egal ob Kleintransporter, 3,5-Tonner, 7,5- oder 40-Tonner.
Das sind Ihre Vorteile der Shell EETS-Lösung zur Abwicklung der Maut für Transporter und LKW:
- Einfache Installation: Die Installation der Shell EETS-Lösung ist unkompliziert und kann von Ihnen und Ihren Fahrern spielend leicht in Ihrem Betrieb durchgeführt werden.
- Gesamtrechnung: Sie erhalten eine einheitliche Monatsabrechnung, die alle Mauten in Deutschland und Europa (und sonstige Ausgaben) umfasst.
- Im Inland und im Ausland: Die Mautabwicklung für Strecken innerhalb Deutschlands und Europas wird völlig stressfrei gestaltet – alles wird auf einer einzigen Rechnung erfasst und mit nur einer Bord-Einheit (OBU) abgewickelt.
- Bequemlichkeit: Mit nur einer Registrierung erhalten Sie einen Überblick über alle Mautkosten, Rabatte und Rückerstattungen. Die Abwicklung erfolgt bequem über die Shell Card.
Gut zu wissen: Unsere Partnerschaften mit führenden EETS-Anbietern sorgen dafür, dass die Shell EETS Lösungen kontinuierlich weiterentwickelt wird. Auf Wunsch erfolgt die Aufschaltung neuer Länder über Over-the-Air Updates. Alle Mauten lassen sich bequem und an einem Ort über das Mautportal in Shell Fleet Hub verwalten.

Shell EETS: Die europaweite Mautlösung von Shell
Mit mehr als 30 Jahren Erfahrung zum Thema Maut bieten wir Ihnen die Lösung, die zu Ihnen passt. Sie haben alle Mautkosten, Rabatte und Rückerstattungen an einem Ort und rechnen alles ganz bequem über die Shell card ab.
Fazit: Maut über 3,5 Tonnen 2024
Ab Juli 2024 tritt in Deutschland eine neue Mautpflicht für alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen auf Bundesstraßen und Autobahnen in Kraft. Diese Regelung gilt für in- und ausländische Fahrzeuge.
Hierbei sind jedoch einige Fahrzeugtypen von der neuen Regelung ausgenommen – so etwa Rettungsfahrzeuge, Einsatzkräfte, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge sowie Handwerksbetriebe.
Die individuelle Mauthöhe richtet sich nach unterschiedlichen Faktoren wie Gewicht, Achsenzahl und Schadstoffklasse des Fahrzeugs. Die Regelung dient der Finanzierung der Infrastruktur und der Förderung umweltfreundlicherer Fahrzeuge zur Reduzierung der verkehrsbedingten CO₂-Emissionen.
Sie möchten Ihre Maut in Zukunft einfacher abwickeln? Sie brauchen nur Ihre Kontaktdaten zu hinterlegen. Danach meldet sich ein Shell-Mautexperte bei Ihnen und Sie erhalten ein unverbindliches Angebot, das exakt zu Ihren logistischen Anforderungen und zur Größe Ihres Fuhrparks passt.
FAQs – zur neuen Maut 2024 über 3,5 Tonnen
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