
Green Power Purchase Agreements: Sicherer Strom aus Erneuerbaren vom Vollversorger

Shell Energy
Juni 2022
Ob aus Reputationsgründen, zum Erreichen der eigenen Unternehmensziele oder um sich unabhängiger von fossilen Energiequellen zu machen: Strom aus erneuerbaren Energiequellen wird für Industrieunternehmen immer wichtiger. Angefangen hat alles 1997 im japanischen Kyoto: Am 11. Dezember beschlossen die teilnehmenden Staaten erstmals völkerrechtlich bindende Treibhausgasreduktionsziele und die Möglichkeit eines internationalen Emissionshandels. Zum Erreichen der Ziele des Kyoto-Protokolls und weiterer Anschlussverträge ist der Bedarf nach einem entscheidenden Energieträger immer größer geworden: Strom aus erneuerbaren Energien. Oder grüner Strom. Oder auch Naturstrom. Doch das Thema ist komplex. Was ist erneuerbar und was nicht? Wie unterscheiden sich diese Stromarten? Die Begriffe sind in Deutschland nicht geschützt, meinen aber alle Strom, der durch regenerative Energien wie Sonne, Wind, Wasser oder Biomasse erzeugt wird. Doch die Frage bleibt: Welche Möglichkeiten haben Unternehmen, um erneuerbaren Strom zu beziehen und welche Rolle können dabei die sogenannten Power Purchase Agreements (PPAs) spielen?
Der heutige Anteil an erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch entwickelt sich positiv, und so lag er in Deutschland im Jahr 2021 bei 41,1 Prozent1. Neben dem steigenden Wandel in Privathaushalten hält grüner Strom auch weiterhin Einzug in der Industrie. Unternehmenseigene Dekarbonisierungsziele, aber auch politische Vorgaben wie ein Anteil erneuerbarer Energien von 65 Prozent bis 2030, die vollständige CO2-Neutralität bis 2050 und aktuelle Entwicklungen in der Energiepolitik, stellen die Industrie und die Energieversorger vor Herausforderungen, die zeitnah gelöst werden müssen.

„Grüner“ Strombezug für Industrieunternehmen
Doch woran erkennt man grünen Strom? Die Herkunft von Strom aus erneuerbaren Energien (EE) belegen sogenannte Herkunftsnachweise. Hierbei handelt es sich um ein europaweites Reglement. Pro produzierter Megawattstunde (MWh) EE-Strom erhält der Erzeuger im Produktionsstaat ein digitales Zertifikat, den Herkunftsnachweis (HKN). Diese produzierte MWh Strom wird in das europäische Stromnetz eingespeist. Für die verbrauchte MWh wird dann entsprechend ein HKN im Herkunftsnachweisregister als Beleg für den grünen Strom entwertet. In Deutschland wird dieses vom Umweltbundesamt betrieben.
Für Unternehmen ist somit dokumentiert, welcher Anteil ihres Stromverbrauchs aus erneuerbaren Quellen stammt. HKNs lassen sich allerdings auch vom erzeugten EE-Strom lösen und europaweit handeln. Da der deutsche Strommix weiterhin nur zu weniger als der Hälfte aus Erneuerbaren Energien besteht, haben Unternehmen mit den auch als Guarantees of Origin bekannten Zertifikaten die Möglichkeit, HKNs für ihren Graustrom zu beziehen. Dadurch lassen sich die CO2-Emissionen ihres Energieverbrauchs bilanziell reduzieren. Die Qualität der HKNs kann zudem je nach ihrer Herkunft stark variieren – von alten Wasserkraftwerken in Norwegen zu neuen Offshore-Windanlagen in der Nord- und Ostsee.
Eine Alternative, die zum Ausbau erneuerbarer Energieanlagen beiträgt, bietet die direkte Kopplung des produzierten Stroms und des HKN in Form eines sogenannten Power Purchase Agreements (PPA) für EE-Anlagen. Dabei handelt es sich um Stromlieferverträge, die zwischen einem EE-Anlagenbetreiber – also einem Stromproduzenten und -verkäufer – und einem Energieversorger oder industriellen Großverbraucher geschlossen werden. Die Verträge legen Strommengen sowie den Strompreis für einen vereinbarten Zeitraum fest. Die dadurch gesicherten Zahlungsflüsse bei langfristigen PPAs stellen somit Finanzierungen für den Bau neuer EE-Anlagen sicher. Kurzfristigere PPAs lassen sich wiederum zur Anschlussfinanzierung bestehender EE-Anlagen in der Post-EEG-Phase, in der auch der PPA-Markt in Deutschland stark wachsen wird, abschließen.
PPAs für Bestandsanlagen
Power Purchase Agreements lassen sich nicht nur für neue EE-Projekte abschließen. Auch Betreiber von Anlagen, deren Förderung nach 20 Jahren Laufzeit auslaufen, können auf PPAs setzen, um den weiteren Betrieb zu gewährleisten. Diese PPAs sorgen zwar nicht dafür, dass neue Stromerzeugungsanlagen gebaut werden, verhindern aber den Abbau von Altanlagen und sichern deren Weiterbetrieb. Dies ermöglicht Industrieunternehmen, den Bezug von erneuerbarem Strom mit Herkunfstsnachweisen direkt zu koppeln.
Ein PPA für jede Anforderung
PPAs haben in den vergangenen Jahren für Solar- und Windkraftanlagen stark an Attraktivität gewonnen. So sind sie inzwischen besonders für Industriekunden eine interessante Möglichkeit, sich langfristig Energie aus erneuerbaren Quellen zu festen und somit kalkulierbareren Preisen zu sichern. Für Industrieunternehmen gibt es verschiedene Möglichkeiten, PPAs abzuschließen. Der direkte Weg ist ein Stromliefervertrag zwischen dem Erzeuger und industriellen Verbraucher. In diesem Fall müssen die Aufgaben der Prognoseerstellung und des Bilanzkreismanagements zwischen beiden Parteien geregelt sein. Entsprechend selten schließen große Industrieabnehmer solche Verträge direkt ab.
In den vergangenen Jahren haben sich hingegen PPAs zwischen dem Stromerzeuger und einem Energieversorger etabliert. Für die industriellen Abnehmer bieten PPAs, die sie über einen Energieversorger abschließen, einige Vorteile. So hat der Energieversorger zum Beispiel die Möglichkeit, falls vom Kunden gewünscht, im Fall von Prognoseabweichungen oder eines Anlagenausfalls adäquate Ersatzmengen aus seinem Portfolio bereitzustellen.

Der Vollversorger als Partner der Industrie
Noch kann der Bedarf an Strom in den meisten Fällen nicht rein durch EE-Anlagen gedeckt werden. Zudem ist man von Wind und Sonne abhängig und so dem Tag- und Nachtwechsel sowie der Windstärke ausgeliefert. Das hat zur Folge, dass Unternehmen, deren Strombedarf den erzeugten Strom aus ihrem EE-Energieprofil übersteigt, weiterhin neben Strom aus erneuerbaren Energien auch auf den aktuellen deutschen Strommix zurückgreifen müssen.
Für Industrieunternehmen ist es auch bei ihrer Versorgung mit erneuerbaren Energien sinnvoll, ihre PPAs in eine Vollversorgung zu integrieren. So obliegt Energieversorgern das komplexe Management der PPAs, worunter auch alle Transaktionen und Regulierungen fallen, sowie die Übernahme des Ausfallrisikos. Dank ihres umfangreichen Portfolios decken Energieversorger neben den vereinbarten erneuerbaren Strommengen auch den verbleibenden Strombedarf ihrer Kunden und sichern somit die komplette Versorgung des Unternehmens und der Produktionsstätten über das Angebot verschiedenster Energielösungen ab – gebündelt aus einer Hand.
So bietet Shell seinen industriellen Kunden individuelle Lösungen für die Versorgung mit Herkunftsnachweisen und PPAs – alles im Paket aus einer Hand. Mit seinem Portfolio, Netzwerk und Marktzugang ermöglicht Shell den Bezug von HKNs aus verschiedenen Ländern, in unterschiedlicher Qualität und in einem liquiden Markt. Mit kurzfristigen PPAs eröffnet Shell seinen Kunden verschiedene EE-Technologien, wie Photovoltaik und Onshore-Wind, als maßgeschneiderte Lösungen in seine Beschaffung aufzunehmen.