
Elektroauto als Firmenwagen: Über Steuern und Vorteile für Unternehmen
Die Versteuerung von Elektroautos als Dienstwagen und Firmenwagen ist für Unternehmen in Deutschland attraktiv: Die Steuern fallen deutlich niedriger aus als beim Verbrenner und auch bei den Ladekosten lässt sich einiges an Geld sparen.
Davon profitieren übrigens auch die Mitarbeiter im Unternehmen. Darüber und über weitere Vorteile von Elektroautos als Firmenwagen erfahren Sie in diesem Ratgeber mehr.
Die wichtigsten Aussagen in Kürze:
- Versteuerung: Die Anschaffungskosten von Elektroautos können steuerlich abgesetzt werden. Dabei können Sie auch den sogenannten Vorsteuerabzug geltend machen.
- Steuerbefreiung: Elektroautos sind von der Kfz-Steuer befreit. Für Plug-in-Hybrid- Fahrzeuge gilt das nur eingeschränkt, aber gewisse Steuervorteile bleiben.
- Dienstwagenbesteuerung: Bei der privaten Nutzung eines Dienstwagens müssen Angestellte normalerweise 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat versteuern. Für reine Elektro- und Hybridfahrzeuge gibt es eine reduzierte Besteuerung.
- Imagepflege: Durch die Umstellung ihrer Flotte verbessern Unternehmen ihr Image und werden eher als umweltbewusster Betrieb wahrgenommen.
- Kosten sparen: Wenn Unternehmen über eine eigene Ladeinfrastruktur für ihre Elektroautos verfügen, sinken die Mobilitätskosten für die Firmenwagen, weil der Strompreis am Firmengelände deutlich günstiger ist als an öffentlichen Stationen.
Steuern & Förderungen: Elektroauto als Firmenwagen
Arbeitgeber und Arbeitnehmer können – aus steuerlichen Gesichtspunkten – von Elektroautos als Firmenwagen deutlich profitieren, da einige Steuern komplett entfallen, die man bei Verbrennern aber entrichten müsste und andere Abgaben an den Fiskus einfach niedriger ausfallen.
So profitiert der Arbeitgeber steuerlich
Zusammengefasst profitieren Sie als Arbeitgeber beim Kauf von Elektroautos von folgenden Vorteilen:
- Sie können hohe Steuervorteile erzielen, besonders bei teureren Fahrzeugen.
- Die Anschaffungskosten können steuerlich abgesetzt werden.
- Sie können den Vorsteuerabzug geltend machen.
Gut zu wissen: Sie können den Vorsteuerabzug dann geltend machen, wenn Sie als Unternehmen dazu berechtigt sind. Das ist der Fall, wenn Sie laut § 4, § 9 und § 15 UStG voll steuerpflichtige Ausgangsumsätze ausüben.
So profitiert der Arbeitgeber steuerlich
Allerdings sollten Sie beachten:
Hybrid-Fahrzeuge & Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge werden kritischer betrachtet, da die tatsächliche Nutzung der elektrischen Fahrweise schwer nachprüfbar ist. Aufgrund des Zusatzgewichts durch den Akku verbrauchen Hybrid-Fahrzeuge mehr Benzin und sind daher nur dann umweltfreundlicher, wenn sie möglichst viel elektrisch gefahren werden.
Gut zu wissen: Ein Plug-in-Hybrid-Fahrzeug (kurz: PHEV) kombiniert einen Elektro- und einen Verbrennungsmotor. Im Gegensatz zu herkömmlichen Hybriden kann die größere Batterie eines PHEVs an einer Stromquelle aufgeladen werden. Auf kurzen Strecken kann damit rein elektrisch und emissionsfrei gefahren werden, bei leerer Batterie oder höherer Leistungsanforderung wird der Verbrennungsmotor genutzt.

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So profitiert der Arbeitnehmer steuerlich
Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber ein Elektroauto als Dienstwagen nutzen dürfen, können von erheblichen steuerlichen Vorteilen profitieren.
Hier sind die wichtigsten:
- Reduzierter Satz für den geldwerten Vorteil: Arbeitnehmer, die ein Elektroauto als Dienstwagen nutzen, haben einen Steuervorteil gegenüber Verbrennern. Dies gilt besonders, wenn der Bruttolistenpreis maximal 60.000 Euro beträgt, da dann nur 0,25 % des Bruttolistenpreises monatlich als geldwerter Vorteil besteuert werden. Elektrofahrzeuge, die teurer als 60.000 Euro sind, werden mit 0,5 % besteuert – im Vergleich zu 1 % bei Verbrennern.
- Steuerfreiheit für bereitgestellten Ladestrom: Wenn der Arbeitgeber kostenlosen oder vergünstigten Strom zum Laden des Elektroautos zur Verfügung stellt, zählt dies in der Regel nicht als geldwerter Vorteil und muss demnach auch nicht versteuert werden
- Steuerbefreiung für Ladeeinrichtungen: Zuschüsse des Arbeitgebers für den Einbau einer Ladeeinrichtung in der Privatwohnung des Arbeitnehmers sind i.d.R. steuerfrei.
Gut zu wissen: Je nachdem, welches Elektroauto (Modell, Klasse, etc.) Sie anschaffen und ob Sie es unternehmerisch oder privat nutzen, können Sie unterschiedlich stark von steuerlichen Vorteilen profitieren. Da wir keine steuerliche Beratung geben dürfen, empfehlen wir Ihnen für eine individuelle steuerliche Einschätzung einen Steuerberater zu kontaktieren.
Elektroauto als Firmenwagen: Vorteile
Die Elektromobilität gewinnt immer mehr an Bedeutung und wird die nahe Zukunft mit Sicherheit prägen. Unternehmen können besonders von den vielen Vorteilen profitieren, die Elektroautos als Firmenwagen ermöglichen.
Die 9 wichtigsten Vorteile stellen wir im Folgenden vor:
- Bei der Steuer sparen: Unternehmen, die Ihre Flotte umrüsten, profitieren von verschiedenen Steuervorteilen. Genauere Informationen finden Sie oben im Artikel.
- Betriebskosten reduzieren: Elektroautos sind günstiger im Betrieb als herkömmliche Fahrzeuge, da sie weniger Wartungen und Reparaturen benötigen.
- Imagegewinn: Unternehmen, die auf Elektroautos umsteigen, können ihr Image als umweltbewusste Organisation stärken und so bei Kunden wie auch Mitarbeitern punkten.
- Zugang zu Umweltzonen: In vielen Städten gibt es Umweltzonen, in die nur Fahrzeuge mit niedrigem Schadstoffausstoß einfahren dürfen. Für städtische Logistiker oder Lieferdienste kann der Umstieg auf eine E-Flotte demnach ein Gewinn für das Geschäftsmodell sein.
- Zukunftssicherheit: Die Elektromobilität wird in Zukunft wichtiger werden, allein da Regierungen weltweit immer mehr Maßnahmen ergreifen, um den CO₂-Ausstoß zu senken. Firmen sollten aus eigenem Interesse (Wettbewerbsvorteile) frühzeitig darauf reagieren.
- Geringere Lärmbelastung: Elektroautos sind im Betrieb deutlich leiser als herkömmliche Fahrzeuge, was auf einem viel befahrenen Betriebsgelände einen Unterschied macht und die Zufriedenheit der Angestellten steigern kann.
- Geringere Gesundheitsrisiken: Abgase von Verbrennern können bei längerer Einwirkung zu Atemwegserkrankungen führen. Elektroautos stoßen auf dem Firmengelände keine schädlichen Abgase aus und tragen somit zur Verbesserung der Luftqualität bei.
- CO₂-Bilanz auffrischen: Elektroautos werden mit Strom betrieben, der aus erneuerbaren Energien gewonnen werden kann. Unternehmen, die auf Elektroautos umsteigen, können auch Solaranlagen auf dem Firmengelände errichten und so zur Energiewende beitragen.
- Geringere Ladekosten: Ein Elektroauto vollzuladen ist eigentlich (fast) immer günstiger als eine Tankfüllung eines Verbrenners. Ausnahmen von dieser Regel mag es dann geben, wenn der aktuelle Strompreis unerwartet hoch ist. (Mehr dazu erfahren Sie im kommenden Absatz oder unter diesem Link: Elektroauto Laden: Kosten)
Gibt es auch Nachteile? Generell ist wichtig zu beachten, dass Elektroautos einige Einschränkungen haben, wie z. B. eine begrenzte Reichweite und längere Ladezeiten. Unternehmen sollten daher sorgfältig prüfen, ob Elektroautos als Firmenwagen für ihre Bedürfnisse geeignet sind und welche Ladeinfrastruktur benötigt wird.
Elektroauto als Firmenwagen: Kosten
Im Vergleich zu herkömmlichen Treibstoffkosten sind die Kosten beim Laden von Elektroautos in aller Regel geringer.
Die tatsächlichen Kosten hängen jedoch immer von vielen Faktoren ab, wie z. B. …
- dem aktuellen Strompreis (= der wichtigste Kostenfaktor),
- der Ladetechnologie (DC-Laden ist teurer als AC-Laden, geht aber schneller),
- dem Ladeort (privates Laden ist günstiger als an öffentlichen Stationen),
- der Batteriekapazität (je mehr KW, desto teurer ist eine Vollladung) und
- der Ladeart (Steckdose vs. Wallbox).
Beispielrechnung 1: Laden zu Hause oder am Firmengelände
Strompreis 30 Cent/kWh
Für das Laden an der normalen Steckdose:
Kosten = 3 kW x 16 Stunden (vollgeladen) x 0,30 Euro/kWh = 14,40 Euro
Für das Laden an der Wallbox:
Kosten = 11 kW x 4 Stunden (vollgeladen) x 0,30 Euro/kWh = 11,50 Euro
Beispielrechnung 2: Laden an einer öffentlichen Station
AC-Laden (Wechselstrom) an der Ladestation:
Strompreis 60 Cent/kWh
Kosten = 22 kW x 2 Stunden (vollgeladen) x 0,60 Euro/kWh = circa 27,00 Euro
DC-Laden (Gleichstrom) an der Ladestation:
Strompreis 75 Cent/kWh
Kosten = 175 kW x 0,25 Stunden (vollgeladen) x 0,75 Euro/kWh = circa 33,00 Euro
Mehr Informationen finden Sie im Ratgeber: Elektroauto Laden: Kosten
Fazit: Elektroautos als Firmenwagen – nicht zu lange warten & Steuervorteile nutzen
Die Vorteile von Elektroautos als Firmenwagen sind vielfältig und reichen von Steuervorteilen über Einsparungen bei den Betriebskosten bis hin zu einem positiven Imagegewinn. Unternehmen, die auf Elektroautos umsteigen, leisten zudem einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und sind für die Zukunft (wahrscheinlich) besser gerüstet.
Angesichts der steigenden Bedeutung der Elektromobilität sollten Unternehmen daher nicht zu lange warten und sich frühzeitig mit dem Thema auseinandersetzen, nicht zuletzt, um sich mögliche Wettbewerbsvorteile zu sichern. Der Dekarbonisierungsguide Accelerate to Zero von Shell bietet mehr Informationen darüber, wie Fuhrparkmanager ihre Nachhaltigkeitsziele erreichen und die richtigen Lösungen für die Energiewende mit ihrem Fuhrpark finden können. Speziell auf den Flottensektor zugeschnitten, unterstützt das gratis Programm Mobilitätsmanager dabei, neue Lösungen zur Flottentransformierung zu finden und gleichzeitig Kosten zu managen.

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FAQs – E-Auto als Firmenwagen
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